Die vom Lieferant angelieferte Ware wird beim Identifikationspunkt kontrolliert, also auf Mängel in Menge, Richtigkeit, Qualität und weiteres geprüft (Sechs-R-Regel) und gegebenenfalls für eine Regulierung des Schadens oder für eine Rücksendung gesorgt. Für Kaufleute ist es Pflicht, die empfangene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls zu reklamieren, ansonsten gilt die im Lieferschein angegebene Menge als geliefert und schadensfrei (§ 377 HGB). Ausgenommen sind verdeckte oder versteckte Mängel, hier gibt es gesetzliche Rügefristen (siehe Mängelrüge). Bei einer optisch erkennbaren Warenbeschädigung kann eine Annahme verweigert werden.
Ist die Ware äußerlich einwandfrei, bestätigt der Empfänger dem Frachtführer den Eingang auf dem Frachtbrief.
In vielen Betrieben wird ein Wareneingangsschein erstellt.
In der Buchführung bezeichnet man als Wareneingang die mengen- und wertmäßige Verbuchung der Zugänge auf Warenbestandskonten. Grundlage sind meist Lieferscheine oder Eingangsrechnungen.
Auszug aus Wikipedia
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