Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine deutsche Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.
Die Gefahrstoffverordnung wurde 1983 erarbeitet und 1986 erstmals erlassen. Seitdem ist sie mehrmals geändert worden:
- 1993 durch den Erlass einer eigenständigen Chemikalien-Verbotsverordnung
- 1999 durch die Einführung der gleitenden Verweistechnik für EG-Binnenmarktrichtlinien.
- 2005 trat mit der Gefahrstoffverordnung vom 29. Dezember 2004 eine grundlegend überarbeitete Neufassung in Kraft, mit der die EG-Richtlinie 98/24/EG (Gefahrstoff-Richtlinie) umgesetzt wurde. Wichtige Neuerungen waren:
- Gefährdungsbeurteilung
- Schutzstufenmodell
- ein neues gesundheitsbasiertes Grenzwertkonzept: die Rechtsgrundlage für Technische Richtkonzentrationen (TRK-Werte) entfiel. Alle übrigen in der TRGS 900 geführten Grenzwerte (gesundheitsbasierte MAK-Werte) wurden übergangsweise als AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) bis zum Inkrafttreten der neugefassten TRGS 900 im Jahr 2006 weiter angewendet.
- 2010: Am 1. Dezember 2010 trat eine weitere Neufassung der GefStoffV in Kraft,[1][2] mit der die Verordnung an die REACH- und die CLP-Verordnung angepasst wurde. Dabei musste das Schutzstufenmodell wieder aufgegeben werden.
- durch physikalisch-chemische Eigenschaften (insbesondere Brand- und Explosionsgefahren)
- durch toxische Eigenschaften und
- durch besondere Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten
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