Bahnen sind spurgebundene Verkehrs- beziehungsweise Transportmittel und ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Sie verkehren hauptsächlich auf oder unter einer beziehungsweise zwei Leitschienen (Schienenbahn, Hängebahn), schweben über oder unter einem Magnetfeld (Magnetschwebebahn), hängen anStahlseilen (Luftseilbahn) beziehungsweise sind von einer Oberleitung abhängig (Gleislose Bahn). Fast alle Schienenfahrzeuge haben Stahlräder mit einem Spurkranz, die auf zwei Stahlschienen geführt werden.
Diese sind mit Holz-, Beton- oder Stahlschwellen verbunden. Vereinzelt fahren Bahnen mit gummibereiften Rädern auf Beton-Fahrspuren, wie auf einigen Linien der Métro Paris, bei anderen Métros in Frankreich, der Linie m2 der Métro Lausanne, der Metro Montreal und dem Flughafen-Shuttle in Frankfurt.
Am weitesten verbreitet sind auf zwei Stahlschienen geführte Eisenbahnen. Sie dienen dem öffentlichen Personen- Nah- und Fernverkehr und/oder dem Güterverkehr. Sie werden nach ihrer Bedeutung und den technischen Gegebenheiten in Haupt- und Nebenbahnen unterschieden. Eisenbahnen werden hauptsächlich von staatlichen, aber auch von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieben. Für den Güterverkehr gibt es darüber hinaus Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs (Werksbahnen): Anschlussbahnen verbinden einen Betrieb mit dem öffentlichen Eisenbahnnetz, während Gruben-und Feldbahnen dem innerbetrieblichen Verkehr dienen.
Nach ihrer Spurweite unterscheidet man Normalspur- (1435 mm), Schmalspur- (z. B. Meterspur mit 1000 mm) undBreitspurbahnen (in Spanien, Portugal, Finnland, Russland, Weißrussland, Mongolei und Ukraine). Die Personenzüge unterscheidet man nach Beförderungsentfernung und -dauer in Fern- und Nahverkehrszüge.
Wesentlich ist zur Definition einer „Eisenbahn“ in Deutschland auch die rechtliche Abgrenzung zu anderen Schienenbahnen, vor allem den Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, aus denen sich jeweils unterschiedliche Rechtsvorschriften für den Betrieb ergeben:
- Für Eisenbahnen gilt in Deutschland das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (TEIV) und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens in Deutschland (EneuOG). Hierzu zählen i. d. R. auch die S-Bahnen.
- Straßenbahnen einschließlich Stadt- und U-Bahnen werden in Deutschland nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) betrieben.
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