Zollverwaltung, häufig auch der Zoll (französisch douane), ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen. Daneben können je nach Staat besondere Aufgaben hinzukommen, beispielsweise in Deutschland und Österreich Bekämpfung der Schwarzarbeit, in Italien Aufgaben des allgemeinen Grenzschutzes oder in der Schweiz die Erhebung der Lenkungsabgaben, zum Beispiel auf flüchtige organische Verbindungen.
Eine Zollverwaltung ist im Zollgebiet des jeweiligen Staates die für die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften ermächtigte zuständige Behörde. Das Portfolio dieser Zuständigkeiten kann von Land zu Land sehr verschieden sein und reicht meist von den klassischen Aufgaben wie Abgabenerhebung und Schmuggelbekämpfung weiter bis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Schutz von Bergbaurechten in der Nordsee usw.
Meist – aber nicht immer – sind die Zollverwaltungen der jeweiligen Finanzverwaltung angegliedert oder sind selber Finanzbehörden (z. B. in Deutschland und den meisten EU-Staaten); in einigen Fällen steht allerdings der Sicherheitsaspekt im Vordergrund, etwa zur Terrorbekämpfung (USA, Kanada usw.).
Die Aufgaben des Zolls
Überwachung der Zollgrenze, Grenzaufsicht und zollamtliche Überwachung; Überwachung von Verboten und Beschränkungen bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren, die keine Gemeinschaftswaren sind; Einnahme von Bundessteuern (besondere Verbrauchsteuern: Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer usw., inklusive Biersteuer), Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, Einnahme von Zöllen für die Europäische Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt), Einnahme der Einfuhrumsatzsteuer, Wasserzoll (ist Bestandteil der deutschen Küstenwache siehe auch Koordinierungsverbund Küstenwache); Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche; Verhinderung der Zufuhr von Fälschungen in den Wirtschaftskreislauf; Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Pfändungen und ggf. Verwertungen)
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