Berufskraftfahrer/-in ist in Deutschland und in Österreich die Berufsbezeichnung für qualifizierte Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. In der Schweiz wird der BKF mit Strassentransportfachmann/-frau betitelt.
In den Staaten der Europäischen Union wird als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers in der Regel die harmonisierte Schlüsselzahl 95 (Gemeinschaftscode 95) in den Führerschein eingetragen. In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelt.[1]
Per offizieller Definition beschränkt sich der Begriff Berufskraftfahrer ausschließlich auf das Führen von Straßenfahrzeugen, wenngleich Triebfahrzeugführer, Piloten oder Kapitäne in ihren Berufen auch Fahrzeuge und Maschinen bewegen.
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 staatlich anerkannt. Seitdem ist auch die Berufsbezeichnung „Berufskraftfahrer“ gesetzlich geschützt. Bis dahin war der Kraftfahrer nur ein „Hilfsarbeiter mit Führerschein“. Der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Straße und der enormen Zunahme des Straßenverkehrs sollte durch eine bessere berufliche Qualifizierung der Fahrer Rechnung getragen werden. Auch die zunehmende Technisierung und der organisatorische Wandel der Logistikbranche erfordern eine umfassende Qualifizierung der Fahrer.
Zunächst wurden ab 1974 von den Industrie- und Handelskammern den langjährig tätigen Kraftfahrern ein Berufskraftfahrer-Facharbeiterbrief ausgestellt, wenn sie einen einschlägigen achtmonatigen Kursus erfolgreich abgeschlossen hatten. Erforderlich war aber neben der theoretischen auch eine berufspraktische Qualifizierung, so dass eine zunächst zweijährige duale Ausbildung eingerichtet wurde. Neben der Ausbildung in einem Betrieb wird der Auszubildende dabei in der Berufsschule unterwiesen. In den betrieblichen Ausbildungsstätten, wie den Speditionen, sollen die zukünftigen Facharbeiter alle Abteilungen durchlaufen: Lager, Disposition, Werkstatt, Buchhaltung und Nah- und Fernverkehr. Der Erwerb der Fahrerlaubnis erfolgt davon unabhängig durch private Fahrschulen.
Die Ausbildungsrichtlinien wurden im Laufe der Zeit immer wieder den geänderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen angepasst. 2001 wurde die zweijährige Ausbildung auf drei Jahre verlängert.[12] Dadurch erlangte der Berufskraftfahrer den Status eines echten Facharbeiters.
Die viele Jahre andauernde geringe berufliche Qualifikation des Kraftfahrers hat zu einem schlechten Image dieser Berufsgruppe geführt. Das öffentliche Ansehen der Kraftfahrer leidet auch dadurch, dass der Lkw-Verkehr oft nur als Störfaktor wahrgenommen wird, der den Straßenverkehr behindert und die Umwelt belastet. Auch die Medienberichterstattung hebt diese negativen Aspekte vielfach einseitig hervor. Derartige Umstände begünstigen das Selbstverständnis vieler Kraftfahrer als Alleinkämpfer oder ihre Flucht in die Traumwelt der Truckerromantik.
Durch die automatischen Arbeitsabläufe im Berufsalltag mit der modernen elektronischen Technik und der digitalen Telekommunikation wird der BKF als sehr gut ausgebildeter Facharbeiter benötigt.
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