Export - Doku


 Grundformen des Außenhandels sind Transithandel, Import und Export, wobei beim Export die Güterströme vom Inland ins Ausland und die Zahlungsströme vom Ausland ins Inland fließen. Die exportierenden Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Privathaushalte, der Staat mit seinen Untergliederungen wie öffentliche Verwaltung und Staatsunternehmen) heißen Exporteur und stehen in Handelsbeziehung zum ausländischen Importeur. Beim Export ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der Lieferungsbedingungen die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch Lieferung zum Eigentum überträgt (Eigentumsvorbehalt schadet nicht) und der Importeur aufgrund der Zahlungsbedingungen dem Exporteur den Kaufpreis entrichtet (Lieferantenkredit/Kundenkredit schadet nicht). Die Lieferung der Güter muss in das Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen Währungsraum (etwa Deutschland/Frankreich) um Exporte handelt. Exporte liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die Miete, Leihe, Pacht oder das Leasing allenfalls einen Export von Dienstleistungen darstellen.

Zu den Exportgütern gehören vor allem RohstoffeHandelswaren (beispielsweise Commodities) oder Investitionsgüter (Maschinen). Bei Dienstleistungen gilt der Tourismus als Export, wenn etwa ein Ausländer eine Urlaubsreise nach Deutschland unternimmt. Der Export von Buchgeld und Kapital heißt Kapitalexport.

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