Stichprobeninventur



Stichprobeninventur

Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein handelsrechtlich zulässiges Verfahren zur Inventuroptimierung, das besonders in Großunternehmen zur Anwendung kommt. In Deutschland führte Anfang der 1970er Jahre die Siemens AG als erstes Unternehmen die Stichprobeninventur ein. 1977 wurde diese Methode dann rechtlich verankert.

Voraussetzungen

  • Mehr als 1000 Lagerpositionen
  • EDV-Lagerbuchhaltung
  • 20 % des Bestandes decken mindestens 80 % des Lagerwertes

Vorgehensweise

Nur die wenigen hochwertigen Artikel werden als Vollerhebung gezählt. Ein Großteil des Lagerwertes ist damit bereits erfasst. Aus dem Restbestand entnimmt man nach dem Zufallsprinzip eine Stichprobe, aus der anschließend der Gesamtbestand hochgerechnet wird.
Die gesetzlichen Anforderungen für die Stichprobeninventur sind in § 241 Abs. 1 dHGB bzw. § 192 Abs. 4 UGB geregelt: Der Aussagewert muss dem Wert einer Vollaufnahme entsprechen, und die Aufstellung des Inventars darf nur mit Hilfe von anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren (z. B. Mittelwertschätzung) erfolgen. Vor der ersten Anwendung der Stichprobeninventur muss zudem die Genehmigung des Finanzamtes eingeholt werden. In der Schweiz und in Österreich gelten ähnliche Bestimmungen, wobei in Österreich noch zusätzliche, nationale Auflagen erfüllt werden müssen.
Auszug aus Wikipedia

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